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Die Filmproduktion für gute Imagefilme. Seit 2008.

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Schalke 04 ist Kunde der Pathfinder Studios Filmproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2023

Soweit nicht anders vereinbart, gelten unsere AGB für alle Projekte und Geschäfte. Mit Ihrer Unterschrift unter unserem Kostenvoranschlag bzw. Ihrem Auftrag akzeptieren Sie diese AGB.

§1 Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Pathfinder Studios Filmproduktion GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen.

  1. Die AGB gelten mit dem Vertragsabschluss/ der Auftragsvergabe des Kunden an die Pathfinder Studios Filmproduktion GmbH als vereinbart.
  2. Der Kunde kann den AGB schriftlich innerhalb von drei Arbeitstagen nach Auftragsvergabe widersprechen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
  3. Sollten Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden Anwendung finden und einzelne Punkte dieser AGB ersetzen, gelten die nicht in den AGB des Kunden geregelten Punkte weiterhin.

§2 Vertragsschluss

  1. Auftraggeber (nachfolgend: Kunde) ist, wer den Auftrag veranlasst hat, auch wenn die Rechnung an einen Dritten erfolgt. In diesem Fall haften sowohl Auftraggeber als auch der Dritte für den Rechnungsbetrag. Für Pathfinder Studios besteht keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftraggebers zu überprüfen.
  2. Angebote und Kostenvoranschläge von Pathfinder Studios sind unverbindlich, falls dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Projektbezogene Angebote verlieren ihre Gültigkeit nach Ablauf des im Angebot angegebenen Zieldatums.
  3. Pathfinder Studios ist grundsätzlich berechtigt, Aufträge des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Ein vollständiger Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung möglich, und so lange noch keine Leistung von Pathfinder Studios Filmproduktion erbracht wurde.

§3 Leistungserbringung

  1. Der Kunde erhält ausdrücklich nur die vereinbarte Leistung als Endprodukt. Das Rohmaterial ist und bleibt Eigentum der Pathfinder Studios Filmproduktion GmbH.
  2. Insofern es der Produktionsrahmen nicht eindeutig ausschließt, ist Pathfinder Studios berechtigt, einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, z.B. das Logo von Pathfinder Studios, in Form eines Vorspanns, Abspanns oder Wasserzeichens, es sei denn der Kunde kauft sich davon frei. Die Kosten für die Entfernung des Urheberrechtsvermerks betragen 5 % vom Gesamtauftragswert.
  3. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, werden Filmprodukte im MPEG-4 Format ausgegeben. Die Umwandlung in andere Dateiformate ist ggf. mit Kosten verbunden.
  4. Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges und körperliches Eigentum der Pathfinder Studios Filmproduktion GmbH. Das schließt im Verlauf der Geschäftsbeziehung angefertigte Konzepte, Treatments, Drehbücher etc. ein. Diese Dokumente dürfen nicht vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder ohne die Mitwirkung der Pathfinder Studios Filmproduktion GmbH kommerziell verwendet werden und müssen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vernichtet werden.
  5. Der Kunde berechtigt Pathfinder Studios, in seinem Namen die Leistungen von Dritten einzukaufen, sobald diese für die Durchführung der Produktion notwendig sind.
  6. Der Kunde muss Mängel an den abgelieferten Produkten und Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzeigen. Andernfalls gelten die Leistungen als vertragsgemäß abgenommen.
  7. Bei der Ausführung der angeforderten Leistung unterliegt Pathfinder Studios ausdrücklich keinerlei Weisungen des Kunden. Sämtliche Wünsche werden vorher vertraglich vereinbart und von Pathfinder Studios nach eigenem Ermessen umgesetzt.
  8. Etwaige Nachbesserungen (z. B. Umschnitt) werden von Pathfinder Studios entsprechend bis zum vertraglich vereinbarten Aufwand geleistet. Für darüber hinaus gehende Leistungen wird ein entsprechendes Zeithonorar auf Basis des vereinbarten Honorars fällig. Eine Korrekturschleife umfasst nur Änderungen bis zum zuletzt genehmigten und protokollierten Projektstand.
  9. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen oder Verzögerungen ein,
    1. die Pathfinder Studios zu verantworten hat, werden diese nicht gesondert in Rechnung gestellt.
    2. die nicht durch Pathfinder Studios zu verantworten sind (z.B. Preiserhöhungen für Mieten, Darsteller, Unwetter, größere Umstände, etc.), trägt diese der Kunde auf Grundlage des vereinbarten Honorars.
  10. Nach Projektabschluss hält Pathfinder Studios das Projekt maximal 4 Wochen geöffnet. Danach werden alle Projektdaten für maximal 1 Jahr archiviert. Für die erneute Archivöffnung fallen Kosten an. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Kunde eine Verlängerung der Archivierung um jeweils 1 Jahr beantragen und käuflich erwerben.

§4 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den von Pathfinder Studios erstellten Filmproduktionen, Leistungen und Produkten um urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 2 UrhG handelt.
  2. Der Kunde erwirbt nach Leistung aller Zahlungsansprüche von Pathfinder Studios nur die Nutzungsrechte im vereinbarten Rahmen und sofern nicht durch § 4 (6) eingeschränkt.
    1. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde das nichtexklusive, zeitlich & örtlich uneingeschränkte Nutzungsrecht im Internet einschließlich Sozialer Medien und zur nicht-öffentlichen Vorführung (d.h. geschlossene Räumlichkeiten / Events mit Zugangskontrolle bis max. 1.000 Teilnehmer, z.B. Firmenräume, Präsentationen, Roadshows, Tagungen, Kongresse).
    2. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere im öffentlichen Raum (nicht zugangsbeschränkt), auf Messen >1.000 Teilnehmern, in Rundfunk, TV & Kino ist mit zusätzlichen Kosten auf zeitlich und räumlich begrenzter Lizenzbasis verbunden.
    3. Je nach für §4 (2.2) abweichenden Anforderungen an Bild, Ton und Dateiformat bzw. TV-Anstalt fallen darüber hinaus zusätzliche Kosten für die Erfüllung von Sendeanforderungen an.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, jegliche erworbene Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Ferner ist es ihm ausdrücklich untersagt, das gelieferte Endprodukt zu verändern oder zu bearbeiten.
  4. Pathfinder Studios behält sich die Rechte für Abruf, Archivierung, Bearbeitung und Referenznutzung allen Rohmaterials sowie des gelieferten Endprodukts vor.
  5. Pathfinder Studios darf alle im Rahmen des Vertrags entstandenen Inhalte unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des Kunden ganz oder teilweise für eigene Referenzzwecke verwenden. Das umschließt Bearbeitung und Austausch von Aufnahmen und Teilen.
  6. Externe Rechte, beispielsweise für Darsteller, Musikstücke, Stock-Footage oder Tonaufnahmen können nur insoweit übertragen werden, wie es die einzelnen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber vorsehen.
    1. Werden vom Auftraggeber geschützte Werke zur Bearbeitung oder Verwendung im Rahmen eines Auftrages eingereicht, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte daran dem Auftraggeber. Pathfinder Studios ist nicht verpflichtet gesetzliche Verstöße nachzuprüfen.
    2. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die räumliche und zeitliche Nutzungsbegrenzung, sofern vorhanden, eingehalten wird. Pathfinder Studios haftet nicht für Schäden und Nachforderungen, die aus Überschreitungen der Nutzungsbegrenzung entstehen.
    3. Rechteansprüche seitens der GEMA sind nicht übertragbar und nicht durch Zahlungen an Pathfinder Studios abgeltbar.

§5 Konditionen bei Drehtagen und Außeneinsätzen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Kunde die Organisation und Kosten von Verpflegung, Aufenthalt, Anreise und ggf. Übernachtung vor Ort.
  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und an Pathfinder Studios beauftragt, obliegt dem Kunden die Organisation von Locations und Statist:innen für den Dreh. Im Falle von fehlenden und/oder ungeeigneten Locations/Statist:innen kann Pathfinder Studios nicht für vom erwarteten Filmergebnis abweichende Inhalte oder Qualität verantwortlich gemacht werden. Sollten zum PPM (Pre-Production-Meeting) vor dem Drehtag nicht alle Locations/Statist:innen feststehen, behält sich Pathfinder Studios das Recht vor, den Dreh kostenpflichtig zu verschieben oder die Organisation selbst zu übernehmen und dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen.
  3. An Drehtagen müssen ganztägig kalte Getränke, Kaffee und frisches Obst sowie mindestens eine warme Vollkost-Mahlzeit zur Mittagszeit verfügbar sein (spätestens 5 Stunden nach Drehbeginn).
  4. Findet ein Projekt mehr als 250 km von Euskirchen entfernt statt, ist eine Übernachtung sowie ein gesonderter An- und ggf. Abreisetag einzuplanen. Nach jeweils 5 Drehtagen sind mindestens 2 Ruhetage einzuhalten. Reise- und Aufenthaltstage werden mit 50% der vereinbarten Tagesgage vergütet.
  5. Bei Übernachtungen hat die Unterbringung der Crew und Darsteller in Einzelzimmern inklusive Frühstück und W-LAN zu erfolgen:
    (1) Innerhalb Deutschlands mindestens in einem 3-Sterne-Hotel.
    (2) Außerhalb Deutschlands mindestens in einem 4-Sterne-Hotel.
  6. Es fallen pro gefahrenen Kilometer 0,70 Euro Fahrtkosten an. Die Berechnung erfolgt ab 53881 Euskirchen oder 58285 Gevelsberg zu Gunsten des Kunden.
  7. Über die angesetzte Zeit hinausgehende Überstunden sowie Arbeit an Wochenend- und Feiertagen werden mit 50% Aufschlag vergütet. Es dürfen maximal 4 Überstunden pro Tag anfallen.
  8. Übernimmt der Kunde diese Kosten nicht oder nur teilweise selbst, stellt Pathfinder Studios alle entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer (19%).
  2. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist aller Rechnungen 7 Tage.
  3. Der Kunde hat den vereinbarten Auftragswert branchenüblich mit einer Anzahlung in Höhe von 50% und in Raten zu zahlen, soweit nicht anders vereinbart:
    1. Die erste Rate bei Auftragserteilung, spätestens jedoch 7 Tage vor dem ersten Drehtag.
    2. Die Schlussrate zzgl. zusätzlicher und außerplanmäßiger Kosten nach Projektabschluss.
    3. Eine optionale Zwischenrate nach Durchführung der Dreharbeiten.
  4. Zwischenrechnungsstellungen sind jederzeit möglich.
  5. Sobald die aktive Datenarchivierung nach Abschluss der Dreharbeiten und von Pathfinder Studios unverschuldet (z.B. durch Unerreichbarkeit des Auftraggebers, fehlendem Input, Feedbackschleifen, o.ä.) 30 Tage überschreitet, wird eine Archivierungsgebühr i.H.v. 50€ pro Woche erhoben.

§7 Vertragsabbruch und Vertragsstrafen

  1. Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen gemäß § 343 (1) HGB von 8 % über dem Basiszinssatz fällig.
  2. Das vereinbarte Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Produkt nicht veröffentlicht bzw. verwendet wird.
  3. Tritt der Kunde später als in § 2 (4) beschrieben vom Vertrag zurück oder bricht den Auftrag ab, hat er eine Ausfallsumme in prozentualer Höhe der kalkulierten Auftragssumme an Pathfinder Studios zu leisten, ohne, dass es eines Schadensnachweises bedarf. Dasselbe gilt, wenn der Auftrag angefangen wurde und aus Gründen, die Pathfinder Studios nicht zu verschulden hat, nicht fertiggestellt werden kann. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Angebot begonnen wurde.
    1. 7 bis 1 Tage vor dem ersten Drehtag bzw. vor Beginn der Arbeitsaufnahme: 50 %
    2. Tag des ersten Drehtags bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme und darüber hinaus: 100 %
    3. Bei Rahmenverträgen die nicht abgerufene bzw. vermittelte Summe.
  4. Im Falle von gebuchten Drehtagen müssen zudem in gleicher prozentualer Höhe Ausfallhonorare für Filmschaffende und Darsteller gezahlt werden.
  5. Im Falle von bereits angetretenen Reisen müssen zudem die entstandenen Reisekosten gezahlt werden.
  6. Strafforderungen des Kunden für verspätete Lieferung treten nur in Kraft, wenn Pathfinder Studios die Verzögerung ausschließlich selbst zu verschulden hat.

§8 Schlussbedingungen

  1. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Tage sind Kalendertage.
  2. Ein Arbeitstag hat mindestens 2, maximal 10 Stunden inkl. Pause (max. 14 mit Überstunden).
  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Euskirchen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Änderungen müssen von beiden Seiten schriftlich vereinbart werden.
  5. E-Mail-Verkehr wird als Schriftverkehr angesehen.
  6. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Punkte sollen durch wirksame Bestimmungen ersetzt werden, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommen.